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Ob wir rote, gelbe Kragen

(Bürgerlied)

Das sogenannte "Bürgerlied" ist ein Dokument des Selbstverständnisses der Oppositionsbewegung im Vormärz. Es wurde im Mai 1845 von Adalbert Harnisch für den "Bürgerverein" von Elbing geschrieben und fand sogleich weite Verbreitung. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Lied vornehmlich in der Arbeiterbewegung tradiert. Nach einer Rezeptionslücke von einem halben Jahrhundert kam es in der Folkbewegung ab Mitte der 1960er Jahre zu neuer Prominenz.

I. Bezüglich der Entstehungs- und frühen Rezeptionsgeschichte des "Bürgerliedes" bestehen bis heute manche Unklarheiten. Auf sie soll an dieser Stelle deshalb etwas ausführlicher eingegangen werden.
I.1. Unter dem Eindruck obrigkeitsstaatlicher Bevormundung und mangelnder politischer Partizipationsmöglichkeiten bildete sich im Vormärz eine Reihe lokaler Bürgergesellschaften, auf deren Versammlungen man Angelegenheiten von öffentlichem Belang diskutierte. Behördlicherseits erregten diese Foren eines freiheitlichen Geistes Argwohn, teilweise wurden sie verboten. Auch in der westpreußischen Stadt Elbing trat (nach dem Vorbild Königsbergs) in der ersten Jahreshälfte 1845 eine solche Bürgerversammlung regelmäßig zusammen und tauschte sich über Rechts- und Steuerfragen oder Themen wie Pauperismus, Gesellenwesen und Volksbildung aus (vgl. Satori-Neumann 1933). Für diesen "Bürgerverein" (eine Vereinigung ohne Statuten oder feste Mitgliedschaft) schrieb Adalbert Harnisch (1815–1889), seinerzeit Postsekretär in Elbing, im Mai 1845 auf die bekannte Melodie von "Prinz Eugen, der edle Ritter" das "Bürgerlied", in dem die auf Veränderungen zielende Haltung der vorrevolutionären liberalen Bewegung beredt zum Ausdruck kommt. Es ist ein Appell, gemeinsam und über gesellschaftliche und ökonomische Schranken hinweg am "Neuen" zu bauen statt die Welt nur zu "begaffen". Harnisch veröffentlichte unter dem Pseudonym Hans Albus mehrere Gedichtsammlungen: In "Singsang eines Schreibers" (Danzig 1845) nahm er auch sein "Bürgerlied" auf (Edition A).
I.2. Von Elbing aus scheint das "Bürgerlied" regional schnell in Umlauf gekommen zu sein. Am 8. Juni 1845 fand im ostpreußischen Pillau ein von Protagonisten der bereits verbotenen Königsberger Bürgergesellschaft initiiertes und vom "Bürgerverein" Elbing mit organisiertes "Fest der Verbrüderung" statt, auf dem es wohl ebenso gesungen wurde wie hernach bei den (vor allem durch die Reden Johann Jacobys) in deutschen Oppositionskreisen stark beachteten Volksversammlungen in Böttchershöfchen bei Königsberg. Das erste politische Liederbuch jedenfalls, in welches das "Bürgerlied" Aufnahme fand, bezeichnete es als "Königsberger Volkslied" (Deutsches Volksliederbuch, Mannheim 1847). Das Wissen um die Autorschaft des Liedes war in dieser frühen Rezeptionsphase aber durchaus noch präsent. In der Spezialsammlung zur Revolution 1848/49 der Berliner Humboldt-Universität findet sich das "Bürgerlied" als Flugblatt mit der Autorangabe "Hans Albus", unter die ein Zeitgenosse handschriftlich "A. Harnisch, z. Z. Postsecrtr. in Elbing" vermerkte (DVA: B 50238). 1859 schließlich veröffentlichte Harnisch – inzwischen Postdirektor in Oppeln – eine Auswahl seiner Gedichte unter eigenem Namen, darunter auch das "Bürgerlied".
I.3. Einen in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerten Frühbeleg stellt eine schmale, wohl im August 1845 in Berlin erschienene Broschüre dar, auf deren Titelseite sich das "Bürgerlied" mit dem Hinweis abgedruckt findet, es sei "in der Versammlung protestantischer Freunde zu Naumburg, am 9ten Juli d. J., vom Herrn Chef-Präsidenten Dr. Nettler" vorgetragen worden (Edition B). Nicht nur wirft dies ein Schlaglicht auf die offenbar nach kurzer Frist schon große Liedverbreitung, ein Indiz für die starke Vernetzung der kritischen Kräfte im Vormärz. Von Interesse ist auch der spezifische Kontext, in dem es gesungen wurde: auf einer Zusammenkunft nämlich der sogenannten "Lichtfreunde", einer von der preußischen Provinz Sachsen ausgehenden, gegen den orthodoxen Protestantismus gerichteten religiösen Oppositionsbewegung, deren Wortführer eine rationalistische Glaubensauffassung vertraten. Die "Lichtfreunde" waren mit ihren Forderungen nach Freiheit von Forschung, Lehre und Bekenntnis oder nach Beteiligung der Laien an den Angelegenheiten der Kirche eine "politische Ersatzbewegung des liberalen Bürgertums" (Jörg Brederlow). Ihre Treffen hatten in den Jahren 1844/45 großen Zulauf und wurden im August 1845 in Preußen per Kabinettsordre verboten. Vor diesem Hintergrund hat die Nennung von Name und Titel des Naumburger "Bürgerlied"-Sängers auf der besagten Flugschrift Gewicht: denn Karl Friedrich Gottlob Nettler (1779–1849) war als Chef-Präsident des Oberlandesgerichts der vor Ort höchste Staatsrepräsentant, zugleich aber Sympathisant der "Lichtfreunde".
I.4. Auf den Widerhall, den das "Bürgerlied" bei den "Lichtfreunden" fand, ist eine falsche, in der Folge aber dominante Autorzuschreibung zurückzuführen, wonach der Pastor Leberecht Uhlich (1799–1872), die Leitfigur dieser dissidenten religiösen Bewegung, das Lied verfasst haben soll. Schon 1845 wird in einem Liederheft als Textdichter "Uhlich" genannt, als vermeintlichen Urheber führt ihn auch 1848 Hermann Rollets einflussreiches "Republikanisches Liederbuch" an (Edition C). Mit seinem Namen blieb das "Bürgerlied" im Anschluss dann primär verbunden (z.B. Liederbuch für deutsche Turner, 10. Aufl. Jena 1862; Neuestes Proletarier-Lieder-Buch von verschiedenen Arbeiterdichtern, 3. Aufl. Chemnitz 1873; Max Kegel's Sozialdemokratisches Liederbuch, 8. Aufl. Stuttgart 1897). Uhlich wird später auch eine Umdichtung des "Bürgerlieds" zugeschrieben, die zuerst 1850 in "Die Freiheit siegt! Liederbuch der Mecklenburgischen Dorfzeitung" erschienen ist und vermutlich von Johann Heinrich Sievers stammt (Edition D). Dieser Text zeigt, dass mit dem Scheitern der Revolution nicht alle Stimmen zum Verstummen gebracht waren, die "für den Forschritt" stritten. Aber die veränderte politische Lage ist zu spüren: Ruft die vormärzliche Schlussstrophe von "Ob wir rote, gelbe Kragen" zu solidarischer Aktion auf, so endet das Lied hier mit dem trotzigen Schwur eines Vereinzelten: "Ich will sein ein Mann!"

II. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war das "Bürgerlied" vornehmlich in Liederbüchern aus dem sozialdemokratischen Milieu (siehe I.4.) sowie von Handwerker- und liberalen Bürgervereinen zu finden. Einer Gewährsperson von Wolfgang Steinitz zufolge wurde es "vor 1914 in der Arbeiterbewegung und in sozialistischen Familien […] gern gesungen". Dagegen dürfte eine deutschtümelnd-patriotische Kontrafaktur des Liedes, die Ende des 19. Jahrhunderts veröffentlicht wurde, nur begrenzte Bekanntheit erlangt haben (Edition E).

III. Nach einer Rezeptionslücke von rund einem halben Jahrhundert hat Wolfgang Steinitz auf das "Bürgerlied" durch sein einflussreiches Werk "Deutsche Lieder demokratischen Charakters aus sechs Jahrhunderten" (Bd. 2, 1962) wieder nachdrücklich aufmerksam gemacht. Mit der deutschen Folkbewegung wurde das "Bürgerlied" dann auch für die Singpraxis wiederentdeckt. Seine zweite Karriere als ein Musterbeispiel des deutschen "demokratischen Volkslied"-Erbes ist z. T. sicherlich auf die zeitlose Botschaft des Textes zurückzuführen. Nach Peter Rohland (Programm "48er Lieder – Lieder deutscher Demokraten" Burg Waldeck 1965, LP 1967) haben viele Größen der Folk- und Liedermacherszene das "Bürgerlied" aufgegriffen, u. a. Dieter Süverkrüp, Hein & Oss Kröher, Zupfgeigenhansl, Fiedel Michel, Hannes Wader oder Jürgen Schöntges & Tom Kannmacher. Daneben entstanden einige Dialektfassungen (Die Höhner, Aernschd Born, Toni Vescoli).

IV. Auf einer weiteren Aneignungsstufe anzusiedeln sind Aktualisierungen und kritische Umdichtungen, die mit der neuen Popularität des "Bürgerliedes" einhergingen: Walter Moßmanns "Der neudeutsche Zwiefache" ("Ob wir uns am Fließband hetzen") entstand 1977 aus dem Unbehagen an dem "Boom" des Liedes auf Folksfestivals und den davon ausgelösten "Gemeinschafts- und Einheitsgefühlen" (Edition F). Weitere Neufassungen sind u. a. das für die DDR-Singebewegung geschriebene "Bürgerlied 1978" (Edition G) oder Manfred Jaspers' friedensbewegtes "Ob wir rote Träume hegen" von 1981 (Edition H).

TOBIAS WIDMAIER
(Februar 2008)



Editionen und Referenzwerke
Weiterführende Literatur
  • H[erbert] J[acob]: Artikel "Adalbert Harnisch". In: Deutsches Schriftsteller-Lexikon 1830–1880, Band H. Bearbeitet von Herbert Jacob u.a. Berlin 2003, S. 193–195.
  • Martin Friedrich: Artikel "Leberecht Uhlich". In: Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon. Begründet u. hrsg. von Friedrich Wilhelm Bautz, fortgeführt von Traugott Bautz, Bd. 12. Hamm 1997, Sp. 837–841.
  • Jörn Brederlow: "Lichtfreunde" und "Freie Gemeinden". Religiöser Protest und Freiheitsbewegung im Vormärz und in der Revolution von 1848/49. München, Wien 1976 (Studien zur modernen Geschichte 20); Zitat: S. 26.
  • Edmund Silberner: Johann Jacoby. Politiker und Mensch. Bonn-Bad Godesberg 1976 (S. 140–150 ausführlich zur Ende 1844 gegründeten, am 4. April 1845 verbotenen Bürgergesellschaft von Königsberg – Vorbild des Elbinger Bürgervereins – sowie zu den weit über Ostpreußen hinaus einflussreichen Volksversammlungen des Sommers 1845 in Böttchershöfchen bei Königsberg).
  • Bruno Th. Satori-Neumann: Elbing im Biedermeier und Vormärz. Ernstes und Heiteres aus der Guten Alten Zeit (1815–1848). Elbing 1933 (S. 56f. über die Elbinger Bürger-Versammlungen der ersten Jahreshälfte 1845; Adalbert Harnisch und dessen "Bürgerlied" werden im Buch nicht erwähnt).
  • Christian Petzet: Die Blütezeit der deutschen politischen Lyrik von 1840 bis 1850. Ein Beitrag zur deutschen Literatur- und Nationalgeschichte. München 1903, S. 419.


Quellenübersicht
  • Ungedruckte Quellen: keine Aufzeichnungen aus mündlicher Überlieferung
  • Gedruckte Quellen: vereinzelt auf Flugschriften, verschiedentlich in Gebrauchsliederbüchern (vor 1914 und ab den 1970er Jahren)
  • Bild-Quellen: —
  • Tondokumente: häufig auf Tonträgern
Berücksichtigt werden hier primär Quellen, die im Deutschen Volksliedarchiv (DVA) erschlossen sind. Hinsichtlich der Tonträger wurden auch die Bestände des Deutschen Musikarchivs (Leipzig) miteinbezogen.



Zitiervorschlag
Tobias Widmaier: Ob wir rote, gelbe Kragen (Bürgerlied) (2008). In: Populäre und traditionelle Lieder. Historisch-kritisches Liederlexikon. URL: <http://www.liederlexikon.de/lieder/buergerlied/>.


© Deutsches Volksliedarchiv
last modified 28.09.2016 05:37
 

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